Bestellung der Delegation
Die Mitglieder der österreichischen Delegation werden von der österreichischen Bundesregierung auf der Grundlage von Vorschlägen der Bundesländer, des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes ausgewählt.
Weitere nützliche Informationen
Die österreichische Delegation trifft sich jeweils zwei Wochen vor einer Plenartagung auf Assistentenebene und unmittelbar vor Beginn der Plenartagung auf der Ebene der AdR-Mitglieder, um die bevorstehende Sitzung, insbesondere gemeinsame Änderungsanträge, sowie grundsätzliche Fragen im Hinblick auf Inhalt und Organisation der Arbeiten zu erörtern. Um einen besseren Überblick über die Arbeit in den Fachkommissionen und sonstigen Arbeitsorgane zu haben, wurde ein spezielles Berichtssystem eingerichtet, nach welchem ein Assistent schriftlich über alle Sitzungen der AdR-Gremien berichtet und Handlungsempfehlungen abgibt.