Sprachenpolitik 

​​​Unser Ziel ist es, Ihnen die gesuchten Informationen, je nach Art entweder in Ihrer Muttersprache oder in einer anderen Sprache Ihrer Wahl, zur Verfügung zustellen.
Inhalte

EU-Amtssprachen 

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. 

Sprachen, in denen Informationen auf der Webseite des Ausschusses der Regionen veröffentlicht werden 

  • Navigationsstruktur des Internetportals werden in den EU-Amtssprachen veröffentlicht. 
  • ​​Allgemeine Informationen werden in den EU-Amtsprachen veröffentlicht sofern und sobald sie übersetzt wurden. 
  • Offizielle Dokumente, politisch relevante Dokumente, Informationen und Unterlagen zu Plenartagungen werden in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht. 
  • Dringende oder Informationen mit starkem Aktualitätsbezug (Nachrichten, Veranstaltungen etc.) werden nicht in allen Sprachen veröffentlicht. Die Wahl der Sprache(n) hängt von der Zielgruppe ab, für die die jeweiligen Informationen bestimmt sind. 
  • ​​Spezifische Informationen (Fachinformationen, laufende Arbeiten, Ausschreibungen) werden vorwiegend auf Englisch veröffentlicht. 
  • Gezielte Informationen für einzelne Länder und Regionen (Europa in meiner Region) werden in der jeweiligen Landessprache veröffentlicht. 
  • Kontaktformulare und Antworten auf Ihre Nachrichten. Sie können uns Ihre Nachricht in einer der EU-Amtssprachen übermitteln, und wir werden uns bemühen, Ihnen in derselben Sprache zu antworten. Um eine zügige Beantwortung zu gewährleisten, bitten wir Sie darum uns eine alternative Sprache (Englisch, Französisch oder Deutsch) mitzuteilen. 

Sie wundern sich, dass einige Informationen nicht in Ihrer Sprache verfügbar sind? 

Besucher der AdR-Webseite sind zuweilen verwundert, dass eine bestimmte Seite nicht in Ihrer Sprache abrufbar ist. Generell hängt die Verfügbarkeit der Sprachen auf den Internetseiten des Ausschusses der Regionen von folgenden Faktoren ab: 

  • (Rechtliche) Bedeutung: Der Zugang der Öffentlichkeit zu sämtlichen offiziellen Dokumenten muss gewährleistet sein. Daher werden diese in allen EU-Amtss​prachen veröffentlicht. Andere Dokumente werden nur in die jeweils erforderlichen Sprachen übersetzt (z. B. im Rahmen der Kommunikation mit einzelstaatlichen Behörden, Organisationen oder Einzelpersonen).
  • Dringlichkeit: Aufgrund ihres Aktualitätsbezugs müssen einige Informationen schnell veröffentlicht werden. Da Übersetzungen zeitaufwändig sind, setzen wir auf eine zügige Veröffentlichung in den Sprachen, die von der Mehrzahl der Unionsbürgerinnen und -bürger verstanden werden, statt auf die Übersetzung in alle Sprachen zu warten. 
  • Kosteneffizienz: Bei sehr fachspezifischen und daher nur relativ wenig besuchten Internetseiten wollen wir im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Steuergeldern sicherstellen, dass ihr wesentlicher Informationsgehalt von den meisten Nutzern verstanden wird. 
  • Technische Einschränkungen: Die Verwaltung eines Internetportals in über 20 Sprachen ist komplex und erfordert einen großen personellen und finanziellen Aufwand. 
  • Übersetzung: Uns steht nur eine begrenzte Anzahl an Übersetzern und ein begrenztes Budget für die Übersetzung (vollständig über Steuergelder finanziert) zur Verfügung. 

Auf ausgewählten Seiten haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine Maschinenübersetzung anzufordern, die über den eTranslation-Dienst der Europäischen Kommission erstellt wird. 

  • Die Maschinenübersetzung vermittelt Ihnen die wesentliche Aussage des Textes in einer Sprache Ihrer Wahl. Allerdings wird diese ohne menschliches Zutun erstellt. Qualität und Genauigkeit der Maschinenübersetzung können je nach Text und Sprachkombination sehr unterschiedlich ausfallen. 

Möchten Sie uns Feedback zur Maschinenübersetzung geben? Dann schreiben Sie uns​.​

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