Arbeitsgruppen
Die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen tragen unter anderem zu Folgendem bei:
- Förderung der Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dem betreffenden Land bzw. den betreffenden Ländern
- Abschätzung der Folgen der EU-Politik aus lokaler und regionaler Perspektive
- einem direkten Informationsaustausch über die politischen Entwicklungen in dem jeweiligen Land und in der EU
- Austausch bewährter Verfahren in bestimmten Bereichen der Zusammenarbeit
Wie wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet?
- Durch einen Beschluss des AdR-Präsidiums gemäß der Geschäftsordnung des AdR
Wer ist an den Arbeitsgruppen beteiligt?
- Mitglieder des AdR
- Welche lokalen und regionalen Mandatsträger aus den Partnerländern teilnehmen, hängt jeweils von den erörterten Themen und vom Sitzungsort ab.
Die Arbeitsgruppen treten zweimal jährlich zusammen, einmal in Brüssel im Rahmen des Tages der Erweiterung und einmal in einem Partnerland.