Interregionale Gruppen

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Interregionale Gruppen bieten den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten und anderer Länder eine Plattform für den Meinungsaustausch und die Ideenfindung.

Für die Zusammensetzung der Gruppen gilt:

  • ihnen gehören mindestens zehn ordentliche Mitglieder des AdR an und
  • sie umfassen mindestens vier nationale Delegationen oder
  • eine Gruppe von Regionen, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

Die interregionalen Gruppen des AdR:

 

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