Interregionale Gruppen bieten den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten und anderer Länder eine Plattform für den Meinungsaustausch und die Ideenfindung.
Für die Zusammensetzung der Gruppen gilt:
- ihnen gehören mindestens zehn ordentliche Mitglieder des AdR an und
- sie umfassen mindestens vier nationale Delegationen oder
- eine Gruppe von Regionen, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten.
Die interregionalen Gruppen des AdR:
- Adria-Ionisches Meer
- Ostseeraum
- Karpaten
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Zukunft der Automobilindustrie
- Gesundheit und Wohlergehen
- Inseln und Inselgebiete
- Wein