Konferenz der Präsidenten

Die Konferenz der Präsidenten besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Ersten Vizepräsidenten/der Ersten Vizepräsidentin und den Vorsitzenden der Fraktionen. Sie bereitet die Arbeiten vor und unterstützt die Suche nach einem politischen Konsens über die von den anderen Arbeitsorganen (Plenarversammlung, Präsidium und Fachkommissionen) zu fassenden Beschlüsse.

Die Konferenz der Präsidenten tritt vor jeder Präsidiumssitzung zusammen, in der Regel am selben Tag. Zudem finden in Brüssel oder auswärts außerordentliche Sitzungen statt, insbesondere zweimal jährlich in dem EU-Mitgliedstaat, der den Ratsvorsitz innehat.

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Zusammensetzung

Die Konferenz der Präsidenten setzt sich zusammen aus: 

  • dem Präsidenten/der Präsidentin
  • dem Ersten Vizepräsidenten/der Ersten Vizepräsidentin
  • den Fraktionsvorsitzenden

Die Fraktionsvorsitzenden können sich durch ein Mitglied ihrer Fraktion vertreten lassen.

Aufgaben

Die Konferenz der Präsidenten tritt zur Beratung der Fragen zusammen, die der Präsident vorschlägt, um die Suche nach einem politischen Konsens für die von den anderen Arbeitsorganen des Ausschusses zu fassenden Beschlüsse vorzubereiten und zu erleichtern. In seinen Mitteilungen an das Präsidium berichtet der Präsident über die Beratungen in der Sitzung der Konferenz der Präsidenten.

Dauer des politischen Mandats

Wie im Falle des Präsidenten und des Präsidiums dauert auch das Mandat der Konferenz der Präsidenten zweieinhalb Jahre.

Dokumente