Plenartagungen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hält jedes Jahr bis zu 6 Plenartagungen ab. Die Plenartagungen bieten den AdR-Mitgliedern (oder den stellvertretenden Mitgliedern) die Möglichkeit, sich zu EU-Rechtsvorschriften zu äußern, die Auswirkungen auf die Regionen und Städte in den 27 EU-Ländern haben können.

European Union, 2021

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Die Plenartagungen finden unter dem Vorsitz des Präsidenten bzw. der Präsidentin des AdR statt. Sie dienen dazu,

  • über Stellungnahmen, Berichte und Entschließungen abzustimmen,
  • das politische Programm des AdR zu Beginn jeder Mandatsperiode anzunehmen,
  • den Präsidenten / die Präsidentin, den Ersten Vizepräsidenten / die Erste Vizepräsidentin und die übrigen Mitglieder des Präsidiums zu wählen,
  • die Fachkommissionen des Ausschusses einzusetzen,
  • den Entwurf des Voranschlags der Ausgaben und Einnahmen des AdR zu billigen und
  • die Geschäftsordnung zu ändern und zu verabschieden.

Ein Mitglied wird von der betreffenden AdR-Fachkommission als Berichterstatter bestellt und erarbeitet den Entwurf einer Stellungnahme zu einem Legislativvorschlag, über den dann auf einer der Plenartagungen des AdR abgestimmt wird. Erhält die Stellungnahme eine Mehrheit der Stimmen (einfache Mehrheit), wird sie verabschiedet und den anderen EU-Institutionen zur weiteren Prüfung vorgelegt.

Der Ausschuss kann auch von sich aus im Wege einer Initiativstellungnahme seinen Standpunkt zu einem bestimmten Thema bekunden.

Wenn Sie an einer Plenarsitzung als Gast teilnehmen möchten, können Sie einen Gästeausweis beantragen, indem Sie mindestens 5 Tage vor Beginn der jeweiligen Plenarsitzung das Anmeldeformular für Gäste ausfüllen.

Vergangene Sitzungen

Dokumente