Als beratende Einrichtung für die EU-Organe vertritt der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union im EU-Beschlussfassungsprozess, indem er Stellungnahmen und Entschließungen abgibt. So nimmt er mit seinen Stellungnahmen im Laufe der Zeit Einfluss auf die EU-Rechtsvorschriften und gestaltet diese mit. Die Resonanz der Stellungnahmen wird im Rahmen des jährlichen Wirkungsberichts des AdR, der Berichte über die Weiterbehandlung bestimmter Stellungnahmen durch die Europäische Kommission und der Medienbeobachtung bewertet.
Im jährlichen Wirkungsbericht wird hervorgehoben, welchen Einfluss der AdR auf Vor- und Endfassungen von Rechtsakten nehmen konnte und inwieweit es ihm gelungen ist, auf die Berücksichtigung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Gestaltung der EU-Agenda hinzuwirken und Einfluss auf die Arbeitsmethoden der EU zu nehmen, insbesondere durch den Aufbau von Allianzen und die interinstitutionelle Zusammenarbeit. Ferner wird der Beitrag des AdR zu Rechtsvorschriften hervorgehoben, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger verbessern und die Demokratie fördern.
Der AdR stellt mit seinem proaktiven Engagement, das auch Initiativstellungnahmen und die strategische Kommunikation einschließt, sicher, dass die lokale und regionale Perspektive in der EU-Beschlussfassung berücksichtigt wird. Gleichzeitig stärkt er so seine Rolle als Hüter der Subsidiarität sowie als wichtiger Akteur in der Multi-Level-Governance.