Europäische Unternehmerregion (EER)
Im Rahmen des Projekts „Europäische Unternehmerregion“ (European Entrepreneurial Region, EER) werden EU-Regionen und -Städte ermittelt und ausgezeichnet, die unabhängig von ihrer Größe, ihrer Wirtschaftskraft und ihren Kompetenzen einen herausragenden und innovativen unternehmerischen Strategieplan vorweisen können. Den Regionen und Städten mit dem überzeugendsten, weitsichtigsten und vielversprechendsten Plan wird für das betreffende Jahr die Auszeichnung „Europäische Unternehmerregion“ (EER) verliehen.
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Preisträger
Über die Auszeichnung
Die EER-Auszeichnung wurde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und wird von europäischen Interessenträgern wie SMEunited, Eurochambres, Social Economy Europe und EURADA unterstützt. Die Mitwirkung steht allen Organisationen offen, die zum Erreichen der Ziele dieser Auszeichnung beitragen möchten.
Bewerbungsmodalitäten
Zulassungsvoraussetzungen
- Bewerben können sich alle zur EU gehörenden Gebiete der Mitgliedstaaten, darunter Gemeinschaften und Städte und grenzübergreifende Regionen mit Rechtspersönlichkeit, wie etwa EVTZ und Euroregionen.
- Die Gebiete müssen über politische Befugnisse (nicht zwingend gesetzgeberischer Art) verfügen.
- Sie müssen fähig sein, eine übergeordnete unternehmerische Vision umzusetzen,
- unabhängig von Größe, Wirtschaftskraft oder besonderen Kompetenzen.
- Teilnahmeberechtigt sind bereits erfolgreiche Gebiete und solche, die den erforderlichen Veränderungswillen vorweisen.
Bewerbungen grenzübergreifender Regionen sind besonders erwünscht.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsformular, bestehend aus:
- einem Informationsblatt über das Bewerbergebiet;
- einer Beschreibung der politischen Vision;
- einer Beschreibung der geplanten Lenkungsmechanismen zur effizienten Umsetzung der EER-Maßnahmen;
- einem Handlungsplan;
- einem Kommunikationsplan;
- Erklärung zum politischen Engagement, aus der hervorgeht, dass die EER-Strategie von der politischen Führung unterstützt wird (zum Beispiel durch die Regionalversammlung, die Regionalregierung oder andere befugte politische Gremien).
EER-Jury
Die zwölfköpfige Jury (Fachleute und Politiker) besteht aus Vertretern folgender Organisationen: