Österreichische Delegation
Österreich ist im Ausschuss der Regionen mit zwölf Mitgliedern und zwölf stellvertretenden Mitgliedern vertreten, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben bzw. gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. Jedes der neun österreichischen Bundesländer entsendet je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den AdR, die lokale Ebene insgesamt drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder.
Bestellung der Delegation
Die Mitglieder der österreichischen Delegation werden von der österreichischen Bundesregierung auf der Grundlage von Vorschlägen der Bundesländer, des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes ausgewählt.
Weitere nützliche Informationen
Die österreichische Delegation trifft sich jeweils zwei Wochen vor einer Plenartagung auf Verwaltungsebene und unmittelbar vor Beginn der Plenartagung auf der Ebene der AdR-Mitglieder, um die bevorstehende Sitzung, insbesondere gemeinsame Änderungsanträge, sowie grundsätzliche Fragen im Hinblick auf Inhalt und Organisation der Arbeiten zu erörtern. Um einen besseren Überblick über die Arbeit in den Fachkommissionen und sonstigen Arbeitsorgane zu haben, berichtet die Verwaltungsebene schriftlich über alle Sitzungen der AdR-Gremien und Handlungsempfehlungen.