Pressemitteilung

Lokale Führungskräfte drängen auf rechtzeitige Umsetzung der Maßnahmen zur Entlastung von KMU

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Peter Florianschütz: “Wir brauchen flexible Regeln, die kleinen Unternehmen, um den besten Gegenwert für unser Steuergeld zu erhalten.”

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) unterstützte am 31. Januar ein von der Europäischen Kommission vorgeschlagenes Maßnahmenpaket zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), betonte jedoch, dass die Maßnahmen stärker auf die lokale Ebene ausgerichtet und schneller umgesetzt werden müssen.

In einer von Kate Feeney (IE/Renew) vom Dún Laoghaire-Rathdown County Council verfassten Stellungnahme begrüßte der AdR die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Unternehmen, die im gesamten Binnenmarkt tätig sind, u.a. durch die Digitalisierung.

Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von KMU können nur durch Innovationsförderung gesteigert werden

Wie die AdR-Mitglieder betonten, investieren die meisten europäischen KMU in die Nachhaltigkeitswende, haben aber im Allgemeinen Schwierigkeiten, dafür Finanzmittel zu erhalten und die entsprechenden Berichtspflichten zu erfüllen. Um die Finanzierungslücke bei der Ökowende zu schließen, müssen die Kapazitäten der Banken im Bereich Nachhaltigkeitsfinanzierung durch Anreize und vereinfachte Regulierung erheblich verbessert werden.

Die für den grünen und den digitalen Wandel der europäischen KMU erforderlichen Schlüsselkompetenzen werden am besten durch regionale Partnerschaften, Netze oder Cluster vermittelt, wobei KMU dank europäischer Mittel Anschluss an internationale Netze für den Wissensaustausch erhalten. Zahlreiche lokale und regionale Gebietskörperschaften – insbesondere aus europäischen Unternehmerregionen – haben bewährte Verfahren der Innovationsförderung und bereits umgesetzte regulatorische Entlastungsmaßnahmen für KMU ausgetauscht.

Vereinfachter Rechtsrahmen für stabile Wachstumsstrategien ausschlaggebend

Die regionalen und lokalen Verwaltungsebenen spielen bei der Entwicklung eines soliden und unternehmensfreundlichen Wirtschaftsumfelds eine zentrale Rolle. Denn sie sorgen für stabile und einfache Vorschriften auf der Grundlage einer gezielten und kooperativen Wachstumsstrategie für KMU und Start-up-Unternehmen.

Eine verstärkte Digitalisierung ist für die Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Innovationsfähigkeit von KMU wesentlich. Dadurch können das Funktionieren des EU-Binnenmarkts erheblich verbessert und die entsprechenden Verwaltungskosten und -belastungen für Unternehmen verringert werden. Die Kommunal- und Regionalpolitiker betonten daher, dass die europäischen KMU von einer stärkeren Verknüpfung zwischen der Digitalisierung und der Agenda für bessere Rechtsetzung im öffentlichen Sektor profitieren würden. Es gilt, lokale und regionale Akteure in die Suche nach innovativen Regulierungslösungen einzubeziehen. Sie unterstrichen zudem, dass die Regionen und Städte der EU für neue Ideen offen sind und territorialen Reallaboren Raum bieten, um innovationsfreundlichere Regeln und Vorschriften in einem begrenzten Umfeld zu testen und dann über bewährte Verfahren zu berichten.

In Bezug auf ein gemeinsames Problem der europäischen Unternehmen - den Zahlungsverzug von Kunden - äußerte sich der AdR unterschiedlich zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission. Die führenden Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften äußerten sich zurückhaltend gegenüber dem Vorschlag, allen Unternehmen in der EU strenge und einheitliche Zahlungsvorschriften aufzuerlegen, und schlugen stattdessen eine schrittweise Einführung standardisierter Vorschriften vor, wobei die Behörden mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Zahlungsmoral verbessern sollten.

Zitat:

Peter Florianschütz (AT/SPE), Mitglied des Wiener Landtags, sagte: “Städte, Gemeinden und Regionen vergeben jedes Jahr Aufträge über viele Milliarden. Gerade für komplexe Anschaffungen brauchen wir flexible Regeln, für uns und auch für die kleinen Unternehmen, um den besten Gegenwert für unser Steuergeld zu erhalten.”

Weitere Informationen:

Die Europäische Kommission legte am 12. September 2023 das KMU-Entlastungspaket vor, das eine Reihe von Maßnahmen zur kurzfristigen Entlastung von Unternehmen, zur Steigerung ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und zur Gewährleistung von Fairness im EU-Binnenmarkt umfasst.Zwei zentrale Gesetzgebungsinitiativen des Pakets sollen sicherstellen, dass Unternehmen fristgerecht bezahlt und die Körperschaftssteuerverfahren für grenzübergreifend tätige KMU vereinfacht werden.

Kontakt:

Theresa Sostmann

Tel.: +32 475999415

Theresa.Sostmann@cor.europa.eu