Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) bietet öffentlichen Einrichtungen aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich als neue juristische Person mit voller Rechtspersönlichkeit zum Zweck der Zusammenarbeit zusammenzuschließen. Rechtsgrundlage des EVTZ ist die EVTZ-Verordnung aus dem Jahr 2006. Der EVTZ ist die erste europäische Kooperationsstruktur mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nach europäischem Recht eingerichtet wurde.

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Initiativen

EVTZ-Verordnung

Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013, geregelt. Die konsolidierte Fassung der Verordnung ist in allen Amtssprachen verfügbar.

Registrierung eines EVTZ

Der erste Schritt zur Registrierung eines EVTZ erfolgt bei der zuständigen nationalen oder regionalen Behörde.

Die Ansprechpartner in den zuständigen Ministerien der jeweiligen Mitgliedstaaten oder Regionen (im Fall von Deutschland, Österreich und Belgien) finden Sie in dieser Liste.

Um Sie bei der Vorbereitung und Registrierung eines EVTZ zu unterstützen, haben wir einen Leitfaden für die Registrierung von EVTZ in allen EU-Mitgliedstaaten erstellt (nur auf Englisch).

Die folgenden Vorlagen für die Gründungsdokumente sollen Ihnen die ersten Schritte erleichtern:

Nach der nationalen bzw. regionalen Registrierung ist der zweite Schritt die Registrierung auf EU-Ebene. Gemäß der EVTZ-Verordnung müssen sich neu gegründete EVTZ im EVTZ-Register des AdR eintragen lassen. Auch Änderungen in der Zusammensetzung eines EVTZ sind dem AdR anzuzeigen. Der AdR veröffentlicht die Informationen über Registrierungen und Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Vorgang dauert bis zu zwei Wochen.

Registrierung eines neuen EVTZ beim AdR

  • Füllen Sie das untenstehende Registrierungsformular (in allen Amtssprachen verfügbar) aus, unterzeichnen und scannen Sie es.
  • Ein gesetzlicher Vertreter des EVTZ muss das Formular dann gemeinsam mit folgenden Dokumenten unter egtc@cor.europa.eu einreichen:
  • Vereinbarungen und Satzungen in allen Sprachen, in denen sie angenommen wurden,
  • förmliche Genehmigung der Gründung durch den Mitgliedstaat, in dem der EVTZ seinen Sitz hat,
  • eine Word-Fassung des Registrierungsformulars (zur rascheren Bearbeitung im AdR, da es in alle Amtssprachen übersetzt werden muss). Unter der Rubrik Dokumente auf dieser Seite finden sie das Formular zur Registrierung eines neuen EVTZ.

Registrierung von Änderungen eines EVTZ

  • Füllen Sie das untenstehende Änderungsformular (in allen Amtssprachen verfügbar) aus, unterzeichnen und scannen Sie es.
  • Ein gesetzlicher Vertreter des EVTZ muss das Formular dann gemeinsam mit folgenden Dokumenten unter egtc@cor.europa.eu einreichen:
  • Vereinbarungen und Satzungen in allen Sprachen, in denen sie angenommen wurden,
  • förmliche Genehmigung der Änderung durch den Mitgliedstaat, in dem der EVTZ seinen Sitz hat,
  • eine Word-Fassung des Änderungsformulars (zur rascheren Bearbeitung im AdR, da es in alle Amtssprachen übersetzt werden muss). Unter der Rubrik Dokumente auf dieser Seite finden sie das Formular zur Registrierung einer EVTZ-Änderung.

Was geschieht, wenn der AdR Ihren Antrag auf Registrierung oder Änderung erhalten hat?

Der AdR überprüft die eingegangenen Dokumente und teilt Ihnen ggf. mit, ob noch Unterlagen fehlen. Sobald Ihr Antrag vollständig vorliegt, registriert der AdR Ihren EVTZ im Amtsblatt und teilt Ihnen das Datum der Veröffentlichung mit. Das Verfahren dauert in der Regel eine bis zwei Wochen.

Offizielle Liste der registrierten EVTZ

Unter dem Link Mehrsprachige Liste der registrierten EVTZ finden Sie die von AdR veröffentlichte offizielle Liste aller registrierten EVTZ.

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