Als beratende Einrichtung für die EU-Organe gibt der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) Stellungnahmen und Entschließungen ab, um sicherzustellen, dass die Stimme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Politikgestaltung der EU berücksichtigt wird.
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen den AdR zu Rechtsvorschriften konsultieren, die Bereiche wie Gesundheit, Wirtschaftspolitik, Bildung, Beschäftigung, Sozialpolitik, territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Verkehr, Energie und Klima betreffen. Darüber hinaus gibt der AdR Initiativstellungnahmen und Stellungnahmen auf Ersuchen des turnusmäßig wechselnden EU-Ratsvorsitzes ab.
Die Erarbeitung von Stellungnahmen erfolgt nach einem demokratischen Verfahren: Die Präsidentin bzw. der Präsident überträgt die Aufgabe einer Fachkommission, die dann einen Berichterstatter oder eine Berichterstatterin für die Erarbeitung der Stellungnahme auswählt. Der Stellungnahmeentwurf wird zunächst in der Sitzung der Fachkommission erörtert und angenommen und danach auf der Plenartagung erörtert und verabschiedet, bevor die Stellungnahme den EU-Organen übermittelt wird.
Der AdR tritt jährlich bis zu sechsmal zu Plenartagungen zusammen und gibt 50 bis 70 Stellungnahmen und Entschließungen ab. Er arbeitet mit Bürgerinnen und Bürgern, jungen Politikerinnen und Politikern sowie externen Partnern zusammen und hat Instrumente wie RegHub und territoriale Folgenabschätzungen entwickelt, um eine faktengestützte Beratung bieten zu können. Durch Kooperationsabkommen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament konnte der AdR seine Rolle in allen Phasen des Beschlussfassungsprozesses der EU stärken.