Netherlands
Marieke SCHOUTEN
Mitglied
Alderman of the Municipality of Nieuwegein
Die Regionen und Städte fordern die Europäische Kommission nachdrücklich auf, Lärmbelastung als zentrales Gesundheits- und Umweltproblem zu behandeln, das sich auch negativ auf die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der EU auswirkt.
In einer am 7. Mai verabschiedeten Stellungnahme vertritt der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) die Auffassung, dass die Kommission erwägen sollte, die Richtlinie über Umgebungslärm zu überarbeiten, ehrgeizige Anforderungen an die Lärmminderung auf EU-Ebene einzuführen und die Schwellenwerte für die Meldung von Lärmbelastungen an die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Schwellenwerte anzugleichen.
Ziel der Vorschläge ist es, das im Null-Schadstoff-Aktionsplan der EU festgelegte Ziel zu erreichen, die Zahl der chronisch durch Verkehrslärm gestörten Menschen bis 2030 um 30 % zu senken —
In der von Marieke Schouten (NL/Greens+Progressives), Alderman der Gemeinde Nieuwegein, erarbeiteten Stellungnahme zu einer soliden Politik der EU wird bedauert, dass die bestehenden Lärmkarten und Maßnahmenplanungen im Rahmen der Richtlinie über Umgebungslärm kaum echte Fortschritte bei der Verringerung des Lärms in unserem Lebensumfeld erzielt haben. Darüber hinaus wirkt sich die Lärmbelastung unverhältnismäßig stark auf die städtische Bevölkerung und häufig auf sozial und wirtschaftlich benachteiligte und gefährdete Gemeinschaften aus.
Nachtschlafstörungen und chronischer Lärm tragen zu schwerwiegenden negativen gesundheitlichen Folgen bei, einschließlich vorzeitiger Todesfälle und des Verlusts gesunder Lebensjahre, wodurch Lärmbelastung zu einem ernsten sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Problem wird.
Die Städte und Regionen betonten, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) deutlich strengere Grenzwerte für die Lärmbelastung empfiehlt als die derzeit in der EU geltenden Grenzwerte. Der AdR bedauert das Fehlen klarer, durchsetzbarer EU-Ziele und stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf EU-Ebene nur begrenzte Unterstützung bei der Umsetzung strengerer Lärmschutzmaßnahmen erhalten.
Die Regionen und Städte fordern die Europäische Kommission auf, eine langfristige europäische strategische Agenda mit realistischen Zwischenzielen im Einklang mit den Null-Schadstoff-Zielen, klaren Leitlinien für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und gezielten Finanzmitteln für die Lärmreduzierung zu entwickeln.
Die Überarbeitung der Richtlinie über Umgebungslärm sollte auch Bestimmungen zur Gewährleistung einer systematischen Überwachung und Verringerung der Auswirkungen der Lärmbelastung auf die biologische Vielfalt umfassen, wobei ökologisch empfindliche Gebiete besonders zu berücksichtigen sind. Derzeit sind 29 % der Natura-2000-Gebiete von schädlichem Verkehrslärm betroffen, der das Verhalten, die Fortpflanzung und die Ökosystemfunktionen von Wildtieren beeinträchtigt.
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen zwar eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Lärmbelästigung, da sie für die Raumplanung, den Wohnungsbau, den Verkehr und die Verwaltung des öffentlichen Raums zuständig sind, doch weist er darauf hin, dass die Lärmbelästigung auf allen Regierungsebenen bekämpft werden muss. Die Verringerung der Zahl der Nachtflüge, die Verschärfung der Verordnung über leisere Reifen, die Koordinierung der Entwicklung von Lärmkameras und -sensoren und die Verhinderung absichtlicher lärmsteigernder Änderungen an Fahrzeugen gehören zu den Empfehlungen für die EU und ihre Mitgliedstaaten.
Zitat:
Berichterstatterin Marieke Schouten (NL/Grüne und Progressive), Vorsitzende der Gemeinde Nieuwegein: „Lärmbelastung ist nach wie vor eines der am stärksten vernachlässigten Misserfolge im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt in Europa. Es schadet den Bürgern, vertieft soziale Ungleichheiten und schadet der Natur, während der Fortschritt ins Stocken geraten ist. Die EU muss stärker werden: Überarbeitung der Richtlinie über Umgebungslärm, Festlegung klarer EU-‑-weiter Ziele und Angleichung der Schwellenwerte an die Leitlinien der WHO. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind bereit, brauchen aber klare Regeln, politische Unterstützung und eine gezielte Finanzierung.“
Hintergrund
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