Veranstaltung lokaler EU-Dialoge

AdR-Mitgliedern und -Stellvertretern, die einen lokalen EU-Dialog veranstalten, gewährt der Ausschuss eine pauschale Aufwandsentschädigung für Öffentlichkeitsarbeit und unterstützt sie auf Anfrage auch im Bereich der Kommunikation und der Werbung für die Veranstaltung.

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Die folgenden Hinweise richten sich an Mitglieder des AdR, die in ihrem Wahlkreis einen lokalen EU-Dialog ausrichten und dafür Unterstützung beantragen möchten.     

Formen der Unterstützung

  • Pauschale Aufwandsentschädigung für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 1400 Euro, die zur Deckung der Ausgaben verwendet werden kann, die in Verbindung mit dem lokalen Dialog und dessen Ausrichtung in dem gewählten Format entstehen;
  • Sitzungspauschale für Mitglieder, die als Redner an einem lokalen EU-Dialog teilnehmen;
  • Werbung für die Veranstaltung und Einbindung des Programms für junge Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie des Netzwerks der EU-Gemeinderäte des AdR;
  • Erstellung einer Webseite für die Veranstaltung auf der Website des AdR und Webstreaming (ggf.);
  • Unterstützung bezüglich sozialer Medien und Presse (ggf.);
  • visuelles Design.

Antragstellung

Bedingungen

  • Nur AdR-Mitglieder und -Stellvertreter haben Anspruch auf Unterstützung für lokale EU-Dialoge.
  • Wenn Wahlen stattfinden, einschließlich der Wahl zum Europäischen Parlament, muss der Zeitpunkt der Veranstaltung so gewählt werden, dass sie mindestens einen Monat vor der Wahl stattfindet. Im geltenden einzelstaatlichen Recht kann dafür auch eine längere Sperrfrist vor den Wahlen vorgeschrieben sein. Diese Einschränkung gilt nur in dem betreffenden Mitgliedstaat bzw. in der betreffenden Region oder Gemeinde.
  • Der Anspruch auf Unterstützung ist vom Format der Veranstaltung (Online-, Präsenz- oder Hybridveranstaltung) unabhängig.
  • Der Antrag ist spätestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Termin der Veranstaltung zu stellen.
  • Die lokalen EU-Dialoge müssen eine echte europäische Dimension haben und die politische Vielfalt und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis fördern.

Verfahren

  1. Die Antragstellung erfolgt online.
  2. Der Veranstalter erhält vom Sekretariat des AdR eine E-Mail zur Bestätigung des Antrags und der beantragten Unterstützung, die ggf. auch Informationen zu weiteren Schritten enthält.
  3. Der Veranstalter ist verpflichtet, binnen eines Monats nach der Veranstaltung einen Bericht über die Veranstaltung vorzulegen.

Dokumente