Erweiterungsländer
Für den institutionellen Standpunkt zur EU‑Erweiterungspolitik ist die Fachkommission CIVEX des AdR zuständig. Zur Förderung von Dialog und Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU und in den Erweiterungsländern und zu ihrer Unterstützung auf ihrem Weg in die EU wurden zwei Arten von institutionellen Plattformen eingerichtet:
- Gemischte beratende Ausschüsse (GBA)
- Arbeitsgruppen
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Gemischte Beratende Ausschüsse (GBA)
Aufgaben
Ein GBA bietet eine kohärente und stabile Form der Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eines Landes, das der EU beitreten will. Die Tätigkeiten des GBA erstrecken sich auf Folgendes:
- Vorbereitung der lokalen und regionalen Mandatsträger auf die EU-Mitgliedschaft,
- Abschätzung der Folgen der EU-Politik aus lokaler und regionaler Perspektive,
- direkter Informationsaustausch über die politischen Entwicklungen in dem jeweiligen Land und in der EU und
- Beobachtung der Verhandlungen mit dem Schwerpunkt auf für lokale und regionale Gebietskörperschaften besonders relevanten Bereichen.
Wie wird ein GBA eingerichtet?
- Auf Ersuchen der Regierung des betreffenden Landes
- Auf der Grundlage des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens
- Mit einer offiziellen Erklärung des Stabilitäts- und Assoziationsrates zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Bewerberland
Wie setzen sich die GBA zusammen?
- Die Hälfte der Mitglieder sind Vertreter der lokalen oder regionalen Ebene des betreffenden Landes. Die andere Hälfte sind Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen.
- Der Vorsitz im GBA wird von einem Vertreter des betreffenden Landes und einem Mitglied des Europäischen Ausschusses der Regionen gemeinsam geführt.
Wie arbeiten die GBA?
- Entscheidungen werden gemeinsam getroffen.
- Jeder GBA nimmt eine Geschäftsordnung an.
- Die GBA treten zweimal jährlich zusammen, einmal in Brüssel in Verbindung mit dem Tag der Erweiterung und einmal in dem Partnerland.
Arbeitsgruppen
Die Tätigkeiten der Arbeitsgruppen erstrecken sich auf Folgendes:
- Förderung der Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dem betreffenden Land bzw. den betreffenden Ländern,
- Abschätzung der Folgen der EU-Politik aus lokaler und regionaler Perspektive,
- direkter Informationsaustausch über die politischen Entwicklungen in dem jeweiligen Land und in der EU und
- Austausch bewährter Verfahren in bestimmten Bereichen der Zusammenarbeit.
Wie wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet?
- Durch einen Beschluss des AdR-Präsidiums gemäß der Geschäftsordnung des AdR
Wie setzen sich die Arbeitsgruppen zusammen?
- Mitglieder des AdR
- Lokale und regionale Mandatsträger aus den Partnerländern in Abhängigkeit vom erörterten Thema und Sitzungsort
Die Arbeitsgruppen treten zweimal jährlich zusammen, einmal in Brüssel in Verbindung mit dem Tag der Erweiterung und einmal in einem Partnerland.