Die Beziehungen des AdR zur Europäischen Kommission und zum Europäischen Parlament sind in sogenannten Vereinbarungen über die Zusammenarbeit geregelt. In diesen Vereinbarungen kommt die territoriale Dimension der EU und die Bedeutung der Multi-Level-Governance zum Ausdruck. Sie verschaffen den Regionen und Gemeinden mehr Gehör und verleihen ihnen mehr Gewicht im EU-Beschlussfassungsprozess. Darüber hinaus unterhält der AdR enge Beziehungen zum Rat der Europäischen Union und insbesondere zu dessen turnusmäßig wechselnden Vorsitzen.
Zudem arbeitet er im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Union mit weiteren Organen und Einrichtungen der EU zusammen, unter anderem mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Europäischen Investitionsbank.
Europäische Kommission
In der 2024 unterzeichneten neuen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem AdR werden die territoriale Dimension der EU und die Bedeutung der Multi-Level-Governance anerkannt. Die Vereinbarung verpflichtet beide Institutionen zu einer langfristigen, kontinuierlichen Zusammenarbeit sowie zum Dialog während der gesamten jeweiligen Amtszeit und sieht insbesondere Folgendes vor:
- Zusammenarbeit beim EU-Beschlussfassungsprozess, insbesondere durch einen politischen Dialog mit der Präsidentin der Europäischen Kommission und den Kommissionsmitgliedern auf den AdR-Plenartagungen;
- der Beitrag, den der AdR über den gesamten EU-Politikgestaltungszyklus hinweg zu den Arbeiten der Europäischen Kommission leistet, stützt sich auf seine Erfahrung und das Fachwissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;
- Verstärkung von Synergien, insbesondere im Zusammenhang mit den im Vertrag festgelegten Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, sowie Fortsetzung einer verstärkten thematischen Kooperation in Bereichen wie grenzübergreifende Zusammenarbeit, Europäisches Semester, gegebenenfalls ergänzt durch Aktionspläne zu spezifischen Themen oder andere Kooperationsmechanismen;
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der auswärtigen Dimension der EU-Politik, etwa Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Erweiterungs- und Nachbarschaftsländern, Teilnahme an den Klimakonferenzen der Vereinten Nationen sowie Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung vor Ort;
- an lokale Gemeinschaften gerichtete Öffentlichkeitsarbeit durch direkte Einbeziehung regionaler und lokaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Umsetzung von Initiativen wie dem Europäischen Netz der Regional- und Gemeinderäte sowie Zusammenarbeit bei Kommunikations- und Informationstätigkeiten und der Organisation von Veranstaltungen, gemeinsame Medienberichterstattung sowie Entwicklung von Web-Tools für offene Kommunikationskanäle.
Europäisches Parlament
Die Vereinbarung über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament (EP) und dem AdR aus dem Jahr 2024 zielt darauf ab, die demokratische Legitimität der Union zu stärken, noch mehr auf die Bürgerinnen und Bürger zuzugehen und zum territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt der EU beizutragen. Die Vereinbarung ermöglicht die Verwirklichung gemeinsamer Ziele wie:
- Zusammenarbeit im Rahmen des EU-Beschlussfassungsprozesses, insbesondere durch einen regelmäßigen politischen Dialog mit der Präsidentin, dem für die Beziehungen zum AdR zuständigen Vizepräsidenten und den Mitgliedern des Europäischen Parlaments in den einschlägigen AdR-Sitzungen;
- der Beitrag, den der AdR über den gesamten EU-Politikgestaltungszyklus hinweg zu den Arbeiten des EP leistet, stützt sich auf seine Erfahrung und das Fachwissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;
- eine bessere Verknüpfung bestehender vom AdR und vom EP geförderter Initiativen, wie der EP-Woche der Gleichstellung der Geschlechter und des Paweł-Adamowicz-Preises sowie Aktivitäten in den Bereichen bessere Rechtsetzung und Außenbeziehungen;
- Zusammenarbeit bei Kommunikationsmaßnahmen zu wichtigen politischen Initiativen, Rechtsvorschriften und Umfragen, mit denen der Mehrwert der EU-Politik vor Ort hervorgehoben werden soll;
- Stärkung der Partnerschaft im Vorfeld der Europawahlen.
Rat der EU
Der AdR arbeitet mit dem jeweiligen EU-Ratsvorsitz zusammen, um die Standpunkte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dessen Arbeiten einfließen zu lassen, unter anderem durch:
- Befassungen zu spezifischen Themen sowie im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens;
- Teilnahme an hochrangigen Sitzungen und Veranstaltungen der Ratsvorsitze ggf. mit Beteiligung des AdR;
- gemeinsame Sitzungen und Veranstaltungen des AdR mit den Ratsvorsitzen und/oder in den Ländern des Ratsvorsitzes.
Zudem können Vertreter des AdR zu Arbeitsgruppen des Rates und zu informellen Ratstagungen in Politikbereichen mit eindeutiger lokaler oder regionaler Dimension eingeladen werden.