Pressemitteilung

Kommunal- und Regionalpolitiker der EU: Vereinfachung darf nicht zur Zentralisierung führen

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  • Konstitutionelle und institutionelle Fragen
  • Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Der Europäische Ausschuss der Regionen hat davor gewarnt, dass geplante Reformen des langfristigen Haushalts der Europäischen Union die Funktionsweise der EU erschweren – anstatt sie zu vereinfachen – könnten.

In einer am 11. Dezember verabschiedeten Stellungnahme, die auf Ersuchen des dänischen Ratsvorsitzes der Europäischen Union beschleunigt wurde, betonte die lokale und regionale Versammlung der EU, dass die derzeitigen Bemühungen, die Vereinfachungsagenda der EU voranzubringen, nicht zu einer Zentralisierung der EU führen dürfen, nicht einfach Deregulierung bedeuten dürfen und nicht zu einem "Reduktionismus" in der EU-Politik oder in bestehenden Rechtsnormen führen dürfen.

Die Hauptberichterstatterin, Magdalena Czarzyńska-Jachim (PL/EA), Bürgermeisterin von Sopot, erklärte: "Vereinfachung kann niemals Zentralisierung bedeuten." In Bezug auf die von der Europäischen Kommission im Juli vorgelegten Reformvorschläge sagte Frau Czarzyńska-Jachim: „Die Zusammenlegung europäischer Fonds zu einem Megafonds, der von den nationalen Regierungen ohne lokale und regionale Beteiligung verwaltet wird, wird nicht zu einer Vereinfachung führen. Im Gegenteil, es wird zu weniger demokratischer Kontrolle, weniger Flexibilität und weniger Wirksamkeit führen.“

In der Stellungnahme wird argumentiert, dass Vereinfachungsmaßnahmen auf das gesamte politische und Entscheidungssystem der EU, einschließlich des Rechtsetzungsprozesses, sowie auf Vorschriften für die Verwaltung von Fonds und Programmen angewandt werden sollten.

In der Stellungnahme heißt es, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur wirksamen Umsetzung der Vereinfachungsagenda eine größere politische Rolle in den Entscheidungsprozessen der EU spielen müssen, da die Vereinfachung Fragen nach der Subsidiarität aufwirft, d. h. nach der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der lokalen, der nationalen und der EU-Regierungsebene. Da die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips überwacht werden sollte, wird in der Stellungnahme argumentiert, dass der AdR formell in Trilogsitzungen zwischen den Beschlussfassungsorganen der EU einbezogen werden sollte: der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Die Empfehlungen des AdR stützen sich auf seine Unterstützung flexibler ortsbezogener Ansätze, die den regionalen und lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen, sein Eintreten für Partnerschaft bei der Verwaltung von EU-Mitteln und seine Auffassung, dass eine Vereinfachung der Vorschriften für die Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist.

Zitat:

Hauptberichterstatterin Magdalena Czarzyńska-Jachim (PL/EA), Bürgermeisterin von Sopot: „Bei der Vereinfachung geht es nicht um Deregulierung. Es geht darum, das Leben von Bürgern, Unternehmen und Organisationen zu erleichtern, indem ein Regelungsrahmen geschaffen wird, innerhalb dessen sie gedeihen können. Regeln müssen sie ermöglichen, nicht zurückhalten. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften setzen mehr als 70 % der EU-Rechtsvorschriften um. Sie sind daher die Experten dafür, wie sich die Rechtsvorschriften auf die Bürger, Unternehmen und Organisationen vor Ort auswirken. Daher müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die Vereinfachungsagenda einbezogen werden. Wir haben das Wissen, die Expertise und das Know-how. Jetzt ist es an der EU, sie zu nutzen.“ 

Hintergrund:

  • Stellungnahme: Ein Informationsblatt zur Stellungnahme „Beitrag der Städte und Regionen zur Vereinfachungsagenda“ ist auf der AdR-Website abrufbar. 

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