Grundrechte

Wahrung und Schutz der Grundrechte auf lokaler und regionaler Ebene

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Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRG) spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung und dem Schutz der Grundrechte. Als Regierungsebene mit der größten Bürgernähe sind sie häufig die ersten, die menschenrechtsbezogene Probleme in Bereichen wie Bildung, Wohnraum, Sozialfürsorge und öffentliche Sicherheit erkennen und darauf reagieren. 

Die zentralen Aufgaben der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften 

  • Umsetzung der Menschenrechte vor Ort: Die LRG setzen die Verpflichtungen in Sachen Menschenrechte in konkrete Maßnahmen um, indem sie grundlegende Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen, die unmittelbaren Einfluss auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger haben. 
  • Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen: Sie fördern die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, indem sie den Zugang zu Dienstleistungen für alle sicherstellen, einschließlich Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderungen sowie Obdach- und Wohnungslose. 
  • Einfach zugängliche Beschwerdeverfahren: Lokale Behörden können unabhängige Beschwerdemechanismen wie z. B. Ombudsstellen einrichten, die es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, Verletzungen von Grund- und Menschenrechten zu melden und dagegen vorzugehen. 
  • Stärkung der Handlungskompetenz der Bürgerinnen und Bürger: Die LRG schärfen das Bewusstsein für die Grundrechte, informieren die Bürgerinnen und Bürger und helfen ihnen dabei, ihre Rechte geltend zu machen. 
  • Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Teilhabe: Die LRG fördern den offenen Dialog und Partnerschaften mit Organisationen der Zivilgesellschaft und schaffen Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung im Rahmen von öffentlichen Konsultationen, partizipativer Haushaltsplanung und lokalen Foren. 
  • Schutz der Demokratie: Die LRG sind in der Lage, Bedrohungen wie Desinformation oder Einmischung in lokale demokratische Prozesse zu erkennen und darauf zu reagieren, und tragen so zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie zur politischen Teilhabe bei. 
  • Förderung der politischen Bildung: Sie unterstützen Initiativen, die dazu beitragen, dass insbesondere junge Menschen und Angehörige schutzbedürftiger Gruppen gut informiert sind und sich als aktive Bürgerinnen und Bürger einbringen können. 

In den letzten Jahren wurden verschiedene Initiativen zum Schutz und zur Förderung der Demokratie und der Grundrechte auf lokaler und regionaler Ebene ergriffen. Der AdR hat das Netzwerk der EU-Gemeinderäte ins Leben gerufen, um den Bürgerinnen und Bürgern das europäische Projekt näher zu bringen, indem ihre lokalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger einbezogen werden. Zur Stärkung demokratischer Werte wie Gedankenfreiheit, Vielfalt und Solidarität, zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Hetze sowie zur Förderung von Chancengleichheit, sozialer Integration und der Grundrechte wird seit 2021 der Bürgermeister-Paweł-Adamowicz-Preis verliehen. Initiator ist der AdR, der den Preis in Partnerschaft mit der Stadt Danzig und dem Internationalen Netzwerk Städte der Zuflucht (ICORN) vergibt.  

Viele Städte wie Barcelona, Danzig, Lund, Sopot und Wien werden zu „Menschenrechtsstädten“, indem sie sich ausdrücklich dazu verpflichten, sich an den Rahmen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zur Stärkung der Rechte vor Ort zu halten, sich aktiv für die Förderung demokratischer Werte und des bürgerschaftlichen Engagements einzusetzen sowie Menschenrechtsgrundsätze bei allen Aspekten der städtischen Governance zu berücksichtigen. Parallel dazu schließen sich immer mehr europäische Städte wie Barcelona, Wien und Cascais der Initiative Europäische Demokratiehauptstadt an, indem sie neue Möglichkeiten für demokratische Innovation und demokratischen Austausch schaffen sowie neue Formen der partizipativen und inklusiven Demokratie erkunden. 

Zusammenarbeit mit der EU-Agentur für Grundrechte (FRA)    

Mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird ein breites Spektrum an Grundrechten, die Unionsbürgerinnen und -bürger sowie in der EU ansässige Personen genießen, im Primärrecht der EU verankert. Die EU und die Mitgliedstaaten sind immer dann an die Charta gebunden, wenn sie im Rahmen des EU-Rechts handeln.

Der AdR hat eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) aufgebaut, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die Charta zu sensibilisieren und die Förderung und den Schutz der Grundrechte auf lokaler Ebene zu unterstützen. 

Seit 2009 führen die Fachkommission CIVEX und die FRA einen jährlichen Dialog, der Gelegenheit bietet, auf regionaler und lokaler Ebene relevante Grundrechtsfragen zu erörtern und Informationen über lokale und regionale Verfahren im Bereich der Grundrechte in der gesamten EU auszutauschen. Im Rahmen dieser jährlichen Dialoge wurden u. a. folgende Themen behandelt: 

  • Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz, 
  • Schutz und Integration von Flüchtlingen und Vertriebenen, 
  • Kinderschutz sowie 
  • die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Stärkung der Demokratie und der Grundrechte in der EU.

Über den jährlichen Dialog hinaus arbeiten der AdR und die FRA im Rahmen gemeinsamer Aktivitäten zusammen: Workshops im Rahmen der Europäischen Woche der Regionen und Städte, Schulungen, thematische Präsentationen in den Sitzungen der Fachkommission CIVEX, Beiträge der FRA zu AdR-Stellungnahmen, Beiträge zu den jeweiligen Konferenzen und Veranstaltungen der beiden Einrichtungen sowie Bekanntmachung von AdR- und FRA-Stellungnahmen, Studien, Berichten, Toolkits und Schulungsmaterialien. 

Nützliche Informationsquellen  

EU-Fördermöglichkeiten 

EU-geförderte Projekte